Öffnungszeiten der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig
 

Behördengänge sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Zur persönlichen Vorsprache vereinbaren Sie bitte einen Termin per Telefon oder E-Mail:
 
Telefon: 036642 29600 
 
Dienstags 9:00 Uhr -12:00 Uhr 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwochs 9:00 Uhr -12:00 Uhr  
Donnerstag 9:00 Uhr -12:00 Uhr 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Freitags 8:00 Uhr -11:00 Uhr  
 
oder beim zuständigem Amt 
 

Informationen der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig 


 

Straßensperrungen-Verkehrsinformationen 

Für eine aktuelle Übersicht der Sperrungen im Saale-Orla-Kreis und im Freistaat Thüringen nutzen Sie bitte den Link zum Thüringer Baustelleninformationssystem 


Gemeindeentwicklungskonzept

Am 23.11.2022 wurde das Gemeindeentwicklungskonzept vom Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig verabschiedet. Zuvor ist das Konzept den Bürgern und Bürgerinnen der Gemeinde vorgestellt worden.

Das Gemeindeentwicklungskonzept zeigt den Weg für die zukünftige Weiterentwicklung von Rosenthal am Rennsteig auf. Es benennt die zentralen Herausforderungen, denen sich die Gemeinde stellen muss, definiert Entwicklungsziele, Projekte und Maßnahmen zur Förderung einer zukunftsfähigen Gemeindeentwicklung.

Ziele und Maßnahmen basieren auf einer umfassenden Analyse der Ausgangslage, einer Bürgerbeteiligung sowie auf einer Betrachtung realistischer Zukunftsperspektiven.

Die sich aus dem Konzept ergebenden Leit- und Zukunftsprojekte bilden damit die Grundlage für das Gemeindeentwicklungskonzept.


Sprechstunde der Polizei 

Jeden Donnerstag 13.00 Uhr - 14:00 Uhr
im Museum Rennsteig und Mee(h)r 

Hauptstraße 15, 07366 Rosenthal am Rennsteig


Parkende Autos behindern Müllabfuhr

In einigen Straßen erschweren oder versperren derzeit parkende Autos den Weg für die Müllabfuhr. Besonders im Ortsteil Blankenstein, aber auch im Ortsteil Blankenberg tritt dieses Problem vermehrt auf.

Sind Straßen nicht befahrbar, werden die Mülltonnen nicht geleert. Dann ist der Frust bei allen Beteiligten groß. Problematisch sind auch zugeparkte Wendeschleifen, da die Müllabfuhr einen wesentlich größeren Wendekreis als PKW haben. Die Gemeindeverwaltung erinnert die Bürgerinnen und Bürger daher daran, zumindest am Tag der Müllabfuhr nicht dort zu parken, wo sie die Müllabfuhr behindern. Für die Abfallsammelfahrzeuge sollte zur Durchfahrt ein Raum von mindestens 3,55 m Breite verbleiben.

Genauere Informationen zu den Müllabfuhrtagen erhalten Sie online über die Internetseite des Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla unter: https://www.zaso-online.de/abfuhrtermine oder im ZASO Abfall-Terminheft 2023.

ÜBRIGENS: nicht nur die Müllabfuhr hat Schwierigkeiten die Straßen mit geringer Durchfahrtsbreite zu befahren, sondern im Notfall auch Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdienst, sowie die Winterdienstfahrzeuge.


Das Ordnungsamt informiert:

Anmietung bzw. Reservierung kommunaler Räumlichkeiten:

Eine Reservierung kommunaler Räumlichkeiten in der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig erbitten wir nur noch in schriftlicher Form:

per Mail an:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
per Fax: 036642 296028
per Post:
Gemeinde Rosenthal am Rennsteig
OT Blankenstein
Rennsteig 2
07366 Rosenthal am Rennsteig

unter folgenden Angaben:

- Kontaktdaten - Anschrift/ Telefonnummer/ E-Mail Adresse

- welche Räumlichkeit/ Ortsteil

- Nutzungszeitraum von ... bis ...

- Personenzahl/Anzahl

An alle Vereine!!!

Zeltreservierung für die Ausgestaltung – Feste

Nur noch in schriftlicher Form: siehe oben

Zeltgröße: Angabe Stückzahl Felder
Bierzeltgarnituren: Stückzahl
Hütten:   Stückzahl
Kontaktdaten: Anschrift Verein/Telefonnummer/E-Mail-Adresse
Datum:  von ... bis ...
Standort:    für Zelt

Anzeigepflicht für Hundehalter

Jeder Bürger der einen Hund besitzt, ob groß oder klein, ist in der Pflicht, seinen Vierbeiner innerhalb von 2 Wochen nach Anschaffung in der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig anzumelden.

Ebenso gilt die Anmeldung bei Zuzug in die Gemeinde Rosenthal am Rennsteig. 

Anzeigepflichtig sind alle Hunde die über vier Monate alt sind.  

lt. Satzung der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig über die Erhebung von Hundesteuer vom 15.10.2019, §11 

Das Formular Hundeanmeldung finden Sie auf unserer Homepage

www.rosenthal-am-rennsteig.de

Bürgerservice / Anträge Formulare / Finanzverwaltung / Anmeldung bzw. Abmeldung von Hunden

Bitte Formular vollständig ausfüllen und unterschreiben. Als Anlage Versicherungsnachweis und Hundepass mit Transpondernummer in Kopie beifügen.

per Mail an:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
per Fax:
036642 296028
per Post:
Gemeinde Rosenthal am Rennsteig
OT Blankenstein
Rennsteig 2
07366 Rosenthal am Rennsteig
vor Ort: Abteilung Finanzen der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig

Nach Anmeldung erhalten Sie einen Hundesteuerbescheid, sowie eine Hundemarke, diese muss von jedem steuerpflichtigen Hund getragen werden.

Anzeige von öffentlichen Veranstaltungen

Die Pflicht zur Anzeige einer Veranstaltung ergibt sich aus § 42 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Ordnungsbehördengesetzes (OBG). Danach hat, wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, dies der Gemeindeverwaltung Rosenthal am Rennsteig spätestens eine Woche vorher anzuzeigen.

  1. Was ist eine öffentliche Veranstaltung?

Öffentliche Veranstaltungen dienen der Unterhaltung, Belustigung oder Zerstreuung der Besucher. Öffentlich ist eine Veranstaltung, wenn jedermann Zutritt haben kann, sei es auch unter gewissen Bedingungen (z.B. durch Entrichtung eines Eintrittsgeldes).

Anzeigepflichtig sind alle öffentlichen Veranstaltungen:

Tanzveranstaltungen, Kirmesfeiern, Rock-, Pop- und sonstige Musikveranstaltungen, Diskotheken, Straßen-, Turn-, oder Volksfeste; öffentliche Sportveranstaltungen jeder Art, Modenschauen, Tombolas, Märkte, Theater- und Filmvorführungen usw.

  1. Wer ist Veranstalter?

Veranstalter ist, wer sie veranstaltet, organisiert oder leitet. Bei Vereinsveranstaltungen ist als Veranstalter der Verein mit einem Ansprechpartner anzugeben.

  1. Wann ist eine Genehmigung erforderlich?
  • wenn die Anzeige zur Veranstaltung nicht fristgemäß erstattet wird
  • wenn es sich um eine motorsportliche Veranstaltung handelt
  • wenn die Veranstaltung in nicht dafür bestimmten Anlagen stattfinden soll und mehr als 1.000 Besucher gleichzeitig zugelassen werden sollen

Zuständig für die Erteilung der Genehmigung ist die Gemeindeverwaltung Rosenthal am Rennsteig; bei motorsportlichen Veranstaltungen der FD öffentliche Ordnung des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis.

 
 

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